Corporate Governance

Deutscher Corporate Governance Kodex

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Arzneiwerk AG VIDA

zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

 
Die Arzneiwerk AG VIDA entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 28. April 2022 und wird ihnen auch zukünftig entsprechen, mit folgenden Ausnahmen:

  • Den Empfehlungen in B.5 und C.2 zur Festlegung einer Altersgrenze für Vorstand und Aufsichtsrat wird nicht entsprochen. Arzneiwerk AG VIDA verzichtet auf die Festlegung einer Altersgrenze für den Vorstand und den Aufsichtsrat, da dem Unternehmen grundsätzlich auch die Expertise erfahrener Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen soll und ein allein altersbedingter Ausschluss dem Vorstand und Aufsichtsrat nicht sachgerecht erscheint.
  • Der Empfehlung C.1 zur Erstellung einer formalisierten Qualifikationsmatrix wird nicht entsprochen. Die auch aus den veröffentlichten Angaben zur beruflichen Qualifikation und Erfahrung seiner Mitglieder ersichtlichen Einzelheiten belegen, dass der Aufsichtsrat über das für seine Aufgaben erforderliche Kompetenzprofil besitzt. Dies beinhaltet insbesondere seine Qualifikation und Erfahrung bei der Unternehmensführung, Abschlussprüfung und Rechnungslegung sowie Kompetenzen in verschiedenen juristischen Fachgebieten. Die Geschäftsbereiche, in denen die Arzneiwerk AG VIDA und ihre Tochtergesellschaften tätig sind, berühren keine „bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen“, auf die sich die Empfehlung C.1 bezieht. Gleichwohl besitzt der Aufsichtsrat auch in Fragen der Diversität und Nachhaltigkeit hinreichende Sensibilität und Kompetenz, um eine Beachtung dieser Grundsätze bei der Unternehmensführung sicherstellen zu können.
  • Den Empfehlungen in D.2 bis D.4 wird nicht entsprochen. Demnach soll der Aufsichtsrat des Unternehmens fachlich qualifizierte Ausschüsse wählen. Der Aufsichtsrat der Arzneiwerk AG VIDA besteht derzeit aus drei Mitgliedern und stellt damit ein Kleinstgremium dar. Da sich die Mitglieder in ihrer Gesamtheit – neben ihren sonstigen Pflichten – auch mit den im Kodex genannten Ausschussthematiken auseinandersetzen, wird die Bildung von Ausschüssen nicht als geeignet angesehen, die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit zu steigern. Eine Bildung von Ausschüssen ist zur Verbesserung der Qualität der Arbeit des Aufsichtsrates nicht erforderlich und daher nicht vorgesehen. Insbesondere die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, sind auch ohne Ausschüsse vollständig abbildbar.
  • Dem Grundsatz in Empfehlung G.6, dass bei der Vergütung des Vorstandes die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen soll, wird grundsätzlich zugestimmt. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass in der gegenwärtigen Ertrags- und Entwicklungsphase des Unternehmens eine stärkere Gewichtung kurzfristig orientierter Ziele der nachhaltigen und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft dient.
  • Der Empfehlung A.5, zur Beschreibung des gesamten internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Lagebericht einschließlich Stellungnahme zu deren Angemessenheit und Wirksamkeit, wird grundsätzlich zugestimmt. Im Lagebericht der Arzneiwerk AG VIDA sind die wesentlichen Merkmale beschrieben.

 

Berlin, 20.03.2026

 

Arzneiwerk AG VIDA

 

Sascha Knoche                                               Markus G. Schmieta

Vorsitzender des Vorstands                            Vorsitzender des Aufsichtsrats